Rechtsprechung
BGH, 26.06.1972 - III ZR 167/70 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,7304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Berechtigung zur Verfügung über ein Sparguthaben - Widerruf der angeordneten Sperre eines Sparkontos - Anforderungen an die Herausgabe eines Sparbuchs
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.06.1965 - III ZR 251/63
Mittels fernmündlicher Aufgabe eines Telegramms erfolgte Rechtsmitteleinlegung …
Auszug aus BGH, 26.06.1972 - III ZR 167/70
Dasselbe gilt für die Frage, ob hier dem Umstand, daß die Beklagte dem Kläger das Sparbuch ausgehändigt und überlassen hat, unter Berücksichtigung der Bedeutung, die weite Bevölkerungskreise dem Besitz des Sparbuchs zuerkennen, nicht besondere Beachtung hätte geschenkt werden müssen (vgl. BGH WM 1965, 897; NJW 1970, 1181). - BGH, 29.04.1970 - VIII ZR 49/69
Streitigkeit zwischen Erben um ein Sparbuchguthaben - Voraussetzungen eines …
Auszug aus BGH, 26.06.1972 - III ZR 167/70
Dasselbe gilt für die Frage, ob hier dem Umstand, daß die Beklagte dem Kläger das Sparbuch ausgehändigt und überlassen hat, unter Berücksichtigung der Bedeutung, die weite Bevölkerungskreise dem Besitz des Sparbuchs zuerkennen, nicht besondere Beachtung hätte geschenkt werden müssen (vgl. BGH WM 1965, 897; NJW 1970, 1181). - BGH, 10.01.1951 - II ZR 18/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.06.1972 - III ZR 167/70
Da der frühere Ehemann Bossert von dem Kläger keine Zuwendung erhalten hat und die - unterstellte - Zuwendung an die Beklagte nicht das den Scheidungswillen des Zeugen auslösende Ereignis war (vgl. dazu grundsätzlich BGH NJW 1951, 268 [BGH 10.01.1951 - II ZR 18/50] unter IV), kommt eine Anwendung des § 138 BGB hier nicht in Betracht.